Immobilienleitfaden – Immobilie bei einer Scheidung

Nov. 5, 2024

Sie haben Ihrem Ehepartner versprochen, in guten wie in schlechten Zeiten zueinander zu stehen! An eine Trennung und die damit oft verbundenen Streitigkeiten denkt am Traualter, wenn es um den Bund des Lebens geht, niemand. Eine Scheidung nimmt immer Einfluss auf Ihre Lebenssituation, Ihre Kinder sowie auch auf Ihren gemeinsamen Besitz wie beispielsweise eine Immobilie. Die Frage, die sich hier nun stellt: Was passiert mit Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung bei einer Scheidung?

Wer unter normalen Bedingungen heiratet, heiratet vor allem aus Liebe. Nur in den wenigstens Eheschließungen wird daher vorab ein Ehevertrag aufgesetzt. Sollte dieser Beschluss doch vorhanden und eine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbart worden sein, so sind die Eigentumsverhältnisse bei einer Scheidung bereits geklärt.

Anders verhält es sich ohne besondere Vereinbarung. Laut Gesetz greift dann der sog. Paragraph 1361 b BGB zur „Ehewohnung“. Dieser besagt, dass das Nutzungsrecht beiden Ehepartnern nach der Trennung die gemeinsame Wohnung oder das Haus beiden Ehepartnern zusteht. Wer der eingetragene Eigentümer der Immobilie ist, ist dabei zunächst einmal irrelevant. 

Nun müssen jedoch zwei Phasen unterschieden werden: die Zeit während einer Trennung und die Zeit nach einer rechtskräftigen Scheidung. In der Trennungszeit bleibt das Nutzungsrecht unberührt. 

Immobilie bei einer Scheidung – die Eigentumsverhältnisse sind maßgebend

Nach dem Scheidungstermin kommt es dann allerdings auf die Eigentumsverhältnisse an, denn diese bestimmen, was mit dem Haus oder der Wohnung bei einer Scheidung geschieht. Die Eigentums- und Nutzungsverhältnisse Ihrer Immobilie werden nämlich nicht beeinträchtigt. Dies bedeutet: Gehört Ihnen das Haus gemeinsam, weil es in der Ehe angeschafft wurde, bleibt dies auch so. Sie werden sich folglich viele Fragen stellen und die Suche nach der geeignetsten Lösung beginnt. Speziell die Frage, was mit der Immobilie geschehen soll, steht dabei im Vordergrund. Immerhin tragen Sie die Lasten der gemeinsamen Immobilie. 

Gemeinsames Haus bei einer Scheidung – was sind die Optionen?

Welche Optionen stehen Ihnen zur Auswahl, wenn Sie und Ihr Ehepartner beide Eigentümer der Immobilie sind. Was geschieht in diesem Fall mit dem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung? Hier sind die Antworten auf diese Fragen:

  • Eigentumsübertragung: Bleibt eine Partei im Objekt wohnen? Wenn ja, wer? Dies sollte zuerst geklärt werden. Im Anschluss kann eine Eigentumsübertragung, der rechtlich einfachste Weg, erfolgen. Dafür muss der Miteigentumsanteil des Ehepartners am Objekt übernommen und ein entsprechender Kaufpreis gezahlt werden. Wenn eine Einstimmigkeit zum Preis ausbleibt, kann eventuell ein Sachverständiger beraten.
  • Dauerhafte Nutzungsentschädigung: In diesem Fall funktioniert der Ablauf ähnlich wie bei einem Mietvertrag, bei dem der eine Partner dem anderen die Nutzung vergütet.
  • Schenkung: Eine andere Option wäre, das Haus bei einer Scheidung aufgrund einer Schenkung direkt an gemeinsame Kinder zu übertragen. 
  • Verkauf: Selbstverständlich können Sie nach einer Scheidung das Haus verkaufen. In dem Fall kann ein Immobilienmakler beauftragt werden, der sich um alle anfallenden Aufgaben und Details kümmert. Der letztlich erzielte Verkaufspreis wird zwischen den Eheleuten geteilt. Eine mögliche Restschuld wird vorher abgezogen.
  • Aufteilung des Eigentums: Wenn es sich beispielsweise um ein größeres Haus handelt, das sich zu zwei Wohneinheiten aufteilen lässt, können Sie auch ein Wohnungseigentum begründen. Im Zuge dessen müssen Sie dann einen Architekten zu Rate ziehen und beim Notar eine Teilungserklärung und die Eigentumsübertragung beurkunden lassen.
  • Vermietung: Eine weitere Möglichkeit bietet sich darin, dass beide Eheleute die Immobilie verlassen und diese vermietet wird. Die dauerhaften Mieteinnahmen werden dann hälftig geteilt. 
  • Teilungsversteigerung: Zum Schluss kann es, wenn keine Einigung zu erzielen ist und einer der Ehegatten dies beantragt, alternativ zu einer Teilungsversteigerung kommen, bei der die Immobilie zwangsversteigert wird. Da Sie in dieser Versteigerung häufig einen deutlich niedrigen Verkaufspreis als den Marktwert für Ihre Immobilie generieren, kann dies als die ungünstigste Option bezeichnet werden.

Am Ende entscheiden Sie selbst, welche Wahl Sie – bestenfalls gemeinsam – treffen und was mit Ihrem gemeinsamen Haus bei einer Scheidung geschieht.

Wir beraten Sie als Immobilienmakler und Sachverständige – auch unter Einbeziehung unsere Notare des Vertrauens – selbstverständlich gerne über Ihre Möglichkeiten im Detail – unabhängig davon, ob Sie nach einer Scheidung das Haus oder die Wohnung verkaufen oder vermieten oder eine andere Option in Erwägung ziehen wollen.

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