AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Als familiengeführtes Immobilienunternehmen legen wir großen Wert auf Vertrauen, Transparenz und Verlässlichkeit. Unsere Tätigkeit unterstützt unsere Kunden bei wesentlichen Lebens- und Vermögensentscheidungen. Wir sichern eine professionelle, sorgfältige und ehrliche Arbeitsweise zu und erwarten im Gegenzug Offenheit und Mitwirkung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) geschlossenen Maklerverträge über den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

(1) Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, digitale Bestätigung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande, wenn dem Kunden bekannt ist oder bekannt sein muss, dass diese Tätigkeit entgeltpflichtig ist.
(2) Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung, sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande kommt.

3. Vertragsart, Laufzeit und Kündigung

Die Art, Laufzeit und Kündigung des jeweiligen Maklervertrages ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung zwischen den Parteien. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des jeweiligen Maklervertrages.

4. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:
• während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler für das gleiche Objekt zu beauftragen,
• Verkaufsverhandlungen ausschließlich über den Makler zu führen,
• sämtliche für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
• über Änderungen am Objekt, an den Verkaufsabsichten oder zu Interessenten unverzüglich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die auf schuldhaft unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben beruhen.

5. Unterlagen, Informationen und Urheberrechte

(1) Alle Exposés, Fotos, Videos, Grundrisse, Preisangaben sowie sonstige vertriebsrelevanten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben, vervielfältigt oder eigenständig zur Vermarktung genutzt werden.
(3) Bei missbräuchlicher Weitergabe behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
(4) Der Auftraggeber gestattet dem Makler, nach erfolgreichem Verkauf oder Vermietung des Objekts ausgewählte Objektfotos sowie objektspezifische Angaben (z.B. Objektart, Objekt-/Ausstattungs-/Lagebeschreibung, Wohnfläche, Grundstücksgröße und Verkaufserfolg) zu Referenz- und Marketingzwecken zu verwenden (z.B. auf der Website). Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden hierbei nicht veröffentlicht. Die Veröffentlichung kann auch über den Abschluss des Maklerauftrags hinaus erfolgen. Die Gestattung gilt zeitlich unbefristet und bleibt von einer Beendigung des Maklervertrages unberührt.

6. Nachweis, Vermittlung und Vorkenntnis

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen, wenn ihm das Objekt oder der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt ist.
(2) Unterbleibt eine entsprechende Mitteilung schuldhaft, kann dies bei der Beurteilung der Ursächlichkeit unserer Tätigkeit berücksichtigt werden.

7. Doppeltätigkeit

Wir dürfen auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig werden, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Die Tätigkeit erfolgt offen gelegt und nach den Regeln einer unparteiischen Vermittlung.

8. Provisionsanspruch

(1) Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag (Kauf oder Miete) durch unsere Tätigkeit zustande kommt.
(2) Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich,
• uns sämtliche Informationen zur Provisionsberechnung mitzuteilen,
• den Notar anzuweisen, eine Maklerklausel im Kaufvertrag aufzunehmen.
(4) Die jeweils vereinbarte Provisionshöhe ergibt sich aus dem Maklervertrag oder dem Exposé.
(5) Ein Provisionsanspruch kann auch entstehen, wenn ein Hauptvertrag nach Beendigung des Maklervertrages mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Interessenten zustande kommt, soweit die Voraussetzungen des jeweiligen Maklervertrages erfüllt sind.
9. Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte
Kommt statt des ursprünglich vorgesehenen Vertrages ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf), bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Grundlage ist jeweils der für die tatsächlich geschlossene Vertragsart marktübliche Maklerlohn.

10. Aufwendungsersatz

(1) Kommt kein Hauptvertrag zustande, ist unsere Tätigkeit grundsätzlich unentgeltlich.
(2) Vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. 3D-Rundgänge, Entrümpelungen, Home Staging, Renovierungsplanungen) werden gesondert abgerechnet.
(3) Notwendige Auslagen (z. B. Dokumentenbeschaffung, Bauakten, Baulasten, Lagepläne, Energieausweise) werden gegen Nachweis erstattet.
(4) Interne Aufwendungen (z.B. für die Marktwertberechnung, Foto- und Exposé-Erstellung, Besichtigungstermine) werden nach tatsächlich angefallenem und dokumentiertem Zeitaufwand mit 80 € pro Stunde berechnet. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber den Vertrag ohne wichtigen, vom Makler zu vertretenden Grund vorzeitig beendet oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

11. Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haften wir nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen, in denen eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
(5) Sämtliche Objektangaben beruhen auf Informationen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität wird nicht übernommen, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

12. Energieausweis

Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens vor Beginn der Vermarktung einen gültigen Energieausweis bereitzustellen. Ist kein Ausweis vorhanden, unterstützen wir auf Wunsch bei der Beschaffung.

13. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.
(3) Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand unser Firmensitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

Version der AGB: 1.6
Stand der AGB: 16.06.2026