AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Als familiengeführtes Immobilienunternehmen legen wir großen Wert auf Vertrauen, Transparenz und Verlässlichkeit. Unsere Tätigkeit unterstützt unsere Kunden bei wesentlichen Lebens- und Vermögensentscheidungen. Wir sichern eine professionelle, sorgfältige und ehrliche Arbeitsweise zu und erwarten im Gegenzug Offenheit und Mitwirkung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen uns und unseren Auftraggebern (Verkäufer und Käufer) geschlossenen Maklerverträge über den Nachweis und/oder die Vermittlung von Immobilien, sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden.

2. Zustandekommen des Maklervertrages

(1) Ein Maklervertrag kommt durch schriftliche Vereinbarung, digitale Bestätigung oder durch Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit zustande, wenn dem Kunden bekannt ist oder bekannt sein muss, dass diese Tätigkeit entgeltpflichtig ist.
(2) Verbraucher erhalten vor Vertragsschluss eine Widerrufsbelehrung, sofern der Vertrag im Wege des Fernabsatzes zustande kommt.

3. Vertragsart, Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag wird grundsätzlich als Alleinauftrag abgeschlossen.
(2) Die Laufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich jeweils um weitere 3 Monate, wenn er nicht von einer Partei einen Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird.

4. Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich:
• während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler für das gleiche Objekt zu beauftragen,
• das Objekt nicht eigenständig zu vermarkten,
• sämtliche für die Vermarktung erforderlichen Unterlagen vollständig, richtig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen,
• über Änderungen am Objekt, an den Verkaufsabsichten oder zu Interessenten unverzüglich zu informieren.
(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die aus unrichtigen, unvollständigen oder verspäteten Angaben entstehen.

5. Unterlagen, Informationen und Urheberrechte

(1) Alle Exposés, Fotos, Videos, Grundrisse, Preisangaben sowie sonstige vertriebsrelevanten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und dürfen ohne unsere Zustimmung nicht weitergegeben, vervielfältigt oder eigenständig zur Vermarktung genutzt werden.
(3) Bei missbräuchlicher Weitergabe behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.

6. Nachweis, Vermittlung und Vorkenntnis

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen, wenn ihm das Objekt oder der potenzielle Vertragspartner bereits bekannt ist.
(2) Erfolgt keine fristgerechte Meldung, gilt der Nachweis als nicht bekannt.

7. Doppeltätigkeit

Wir dürfen auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig werden, sofern kein Interessenkonflikt besteht. Die Tätigkeit erfolgt offen gelegt und nach den Regeln einer unparteiischen Vermittlung.

8. Provisionsanspruch

(1) Der Provisionsanspruch entsteht nur, wenn der Hauptvertrag (Kauf oder Miete) durch unsere Tätigkeit zustande kommt.
(2) Die Provision wird mit Abschluss des Hauptvertrages fällig.
(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich,
• uns sämtliche Informationen zur Provisionsberechnung mitzuteilen,
• den Notar anzuweisen, eine Maklerklausel im Kaufvertrag aufzunehmen.
(4) Die jeweils vereinbarte Provisionshöhe ergibt sich aus dem Maklervertrag oder dem Exposé.

9. Wirtschaftlich gleichwertige Geschäfte

Kommt statt des ursprünglich vorgesehenen Vertrages ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande (z. B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht statt Kauf), bleibt der Provisionsanspruch bestehen. Grundlage ist jeweils der für die tatsächlich geschlossene Vertragsart marktübliche Maklerlohn.

10. Aufwendungsersatz

(1) Kommt kein Hauptvertrag zustande, ist unsere Tätigkeit grundsätzlich unentgeltlich.
(2) Vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. 3D-Rundgänge, Drohnenaufnahmen, Entrümpelungen, Home Staging, Renovierungsplanungen) werden gesondert abgerechnet.
(3) Notwendige Auslagen (z. B. Dokumentenbeschaffung, Bauakten, Baulasten, Lagepläne, Energieausweise) werden gegen Nachweis erstattet.
(4) Interne Aufwendungen (z.B. für die Marktwertberechnung, Foto- und Expose-Erstellung, Besichtigungstermine) werden mit 80 € pro Stunde, maximal jedoch bis zu 2.000 €, berechnet. Dies gilt nur, wenn der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig beendet oder gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt.

11. Haftung

(1) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für die Richtigkeit der vom Auftraggeber oder Dritten übermittelten Informationen übernehmen wir keine Haftung; sie werden als fremde Angaben weitergegeben.
(3) Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
(4) Die Haftung ist der Höhe nach auf den Betrag des jeweils vereinbarten Maklerlohnes begrenzt.

12. Energieausweis

Der Auftraggeber verpflichtet sich, spätestens vor Beginn der Vermarktung einen gültigen Energieausweis bereitzustellen. Ist kein Ausweis vorhanden, unterstützen wir auf Wunsch bei der Beschaffung.

13. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

(1) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(3) Für Unternehmer gilt als Gerichtsstand unser Firmensitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen.

Version der AGB: 1.5
Stand der AGB: 26.11.2025