Bestandsverzeichnis Grundbuch

Bestandsverzeichnis im Grundbuch: Die „Stammdaten“ Ihrer Immobilie

Das Bestandsverzeichnis ist der Einstieg in jedes Grundbuchblatt. Hier sind die wesentlichen „Stammdaten“ der Immobilie aufgeführt: Lagebezeichnung, Flur und Flurstück, Größe des Grundstücks und die Zuordnung zu Gebäuden oder Wohnungen. Wer wissen möchte, welches konkrete Grundstück rechtlich gemeint ist, findet die Antwort im Bestandsverzeichnis.

Warum ist das für Käufer und Eigentümer wichtig?

Beim Kauf einer Immobilie genügt der Blick in Exposé oder Katasterauszug nicht. Entscheidend ist, welches Grundstück genau im Grundbuch eingetragen ist und welche Flächen dazugehören. Gerade bei Teilflächen, Aufteilungen oder bei mehreren Flurstücken auf einem Grundstück verhindert ein genauer Blick ins Bestandsverzeichnis Missverständnisse.

Typisch ist zum Beispiel der Fall, dass eine Garage oder ein Gartenanteil auf einem separaten Flurstück liegt. Steht dieses nicht im Bestandsverzeichnis des Kaufobjekts, gehört es rechtlich nicht automatisch dazu – selbst wenn es „optisch“ so wirkt.

Wer sicher gehen möchte, dass die Unterlagen sauber zueinander passen, sollte Grundbuch, Lageplan und Kaufvertrag gemeinsam prüfen lassen. Unterstützung bei der Einordnung bietet eine professionelle Immobilienbewertung sowie ein Blick auf verwandte Begriffe wie Grundbuch.