Vor kurzen wollte eine Familie ihr geliebtes Haus verkaufen. Neben der Suche nach einem professionellen Makler mussten sie sich auch mit den verschiedenen Maklerverträgen auseinandersetzen. Ein Dokument, das oft unterschätzt wird, aber entscheidend für den Erfolg und die Sicherheit des gesamten Vorhabens sein kann.
Ein Maklervertrag ist mehr als nur eine Formalität
In diesem Blogartikel erfahren Sie, warum es beim Immobilienverkauf oder bei der Vermietung durch einen professionellen Makler wichtig ist, den passenden Maklervertrag sorgfältig auszuwählen. Er bildet die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, schafft Klarheit über Rechte und Pflichten und schützt Sie vor unerwarteten Überraschungen. Wir erläutern Ihnen die wichtigsten Vertragsarten, worauf besonders zu achten ist und wie „schlank“ er sein darf.
Was ist eigentlich ein Maklervertrag?
Unter einem Maklervertrag versteht man eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen einem Immobilienmakler und seinem Auftraggeber, der eine Immobilie verkaufen, vermieten oder kaufen möchte. Der Vertrag regelt die Zusammenarbeit, Konditionen und Dienstleistungen des Maklers. Inhalte wie Laufzeit und Pflichten sind frei verhandelbar und gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Gesetzliche Regelungen bei der Immobilienvermittlung
Obwohl es bei der Vermittlung von Immobilien um eines der wichtigsten Geschäfte im Leben geht, wird sie rechtlich nur knapp geregelt. Gerade einmal vier Paragraphen (§§ 652 bis 655 BGB) behandeln den sogenannten Immobilienvermittlungsvertrag. So ist in § 652 BGB die Makler-Vergütung klar geregelt.
Welche Arten von Maklerverträgen gibt es beim Immobilienverkauf?
Man unterscheidet zwischen dem
- einfachen Maklerallgemeinauftrag
- Alleinauftrag
- qualifizierten Alleinauftrag
Beim einfachen Maklerauftrag dürfen Sie mehrere Makler beauftragen und selbst aktiv werden. Ein Alleinauftrag verpflichtet Sie zu nur einem Makler, Sie können aber auch selbst verkaufen. Beim qualifizierten Alleinauftrag übernimmt der Makler die alleinige Verantwortung.
Vor- und Nachteile der 3 Maklerverträge im Überblick
| Vertragstyp | Vorteile | Nachteile |
| Einfacher Makler-Allgemeinauftrag | – Mehrere Makler beauftragbar – Selbstverkauf möglich ohne Provision | – Geringere Motivation der Makler durch Unsicherheit bei Provisionszahlung – Verunsicherung bei Immobilien-Interessenten – Verkauf in Eigenregie ist zeitintensiv |
| Alleinauftrag | – Exklusiver Auftrag mit intensiver Zusammenarbeit – Selbstverkauf möglich ohne Provision | – Unsicherheit für Makler bei Provisionszahlung – Kosten für Aufwendungen wie Wertermittlung und Exposé bei Selbstverkauf – Zeit- und Risikoaufwand bei Selbstvermarktung |
| Qualifizierter Alleinauftrag | – Exklusives Recht für Makler, mehr Engagement – Professionelle Vermarktung beschleunigt Verkauf | – Kein Verkauf durch Sie als Eigentümer möglich – Makler hat Schadensersatzanspruch bei Eigenverkauf |
Tipps zur Vermeidung unseriöser Maklerverträge
Achten Sie beim Maklervertrag auf klare Provisionsregelungen und transparente Leistungen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Unseriöse Verträge enthalten oft versteckte Kosten oder automatische Verlängerungen bei befristeten Verträgen. Lassen Sie sich alle Fragen beantworten und vergleichen Sie den Vertrag vor der Unterschrift sorgfältig, um sicher vorzugehen, dass er fair und verständlich ist.
Wie Sie den passenden Makler finden erläutern wie Ihnen in unserem Artikel Makler finden.
Laufzeit eines Maklervertrags

Ein Maklervertrag kann unbefristet oder befristet sein. Eine befristete Laufzeit (z.B. 6 Monate) fördert das Engagement des Maklers, die Immobilie innerhalb des Zeitraums zu vermitteln. Sollte kein Verkaufszustand vorliegen, können trotzdem Kosten für Leistungen wie Wertermittlung oder Home Staging anfallen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. Darüber hinaus werden die Kosten für Sachverständigen-Leistungen nach Aufwand für den Wertermittlungsprozess in Rechnung gestellt.
Sicherheit durch rechtsgültigen Maklervertrag
Für einen rechtsgültigen Maklervertrag ist die Schrift- oder Textform erforderlich – etwa in Papierform oder als Mail. Das ermöglicht individuell festgelegte Vereinbarungen. Doch Vorsicht: Ein Zahlungsanspruch kann auch durch stillschweigende Vereinbarungen entstehen, wenn klar ist, dass eine Vergütung erwartet wird. (§151 BGB).
Wie Sie den Maklervertrag kündigen können
Unbefristete Verträge können jederzeit schriftlich gekündigt werden. Befristete Verträge ohne Verlängerungsklausel laufen automatisch aus. Beachten Sie die Bindungsfrist: Findet der Makler innerhalb der Laufzeit einen ernsthaften Kaufinteressenten, bleibt sein Provisionsanspruch oft noch bis zu 6 Monate nach Vertragsende bestehen.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Wird der Vertrag online, telefonisch oder außerhalb der Geschäftsräume geschlossen, kann er innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden (§ 312c BGB). Für die bis dahin erbrachten Leistungen kann eine anteilige Vergütung verlangt werden. Der Makler muss über das Widerrufsrecht ausführlich und verständlich informieren.
Wie wird die Maklerprovision berechnet?
Seit 2020 wird die Maklerprovision zwischen Verkäufer und Käufer geteilt. Bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen zahlen beide Seiten in der Regel jeweils die Hälfte. Ausnahmen gelten für Grundstücke oder Mehrfamilienhäuser, wobei individuelle Vereinbarungen möglich sind. So wird mehr Fairness und Transparenz geschaffen.
Was gehört unbedingt in einen Maklervertrag?
Wichtige Bestandteile sind
- Auftragsart
- Vertragspartner mit Namen und Adresse
- Vertragsgegenstand (kurze Objektbeschreibung)
- Vertragslaufzeit
- Startzeitpunkt
- Provisionshöhe
- Pflichten von Maklern und Auftraggebern
- Kündigungsbedingungen.
Auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung ist üblich. Je nach Situation kann der Vertrag sehr schlank sein, z.B. zwei Seiten plus Leistungsverzeichnis, AGB und Widerrufsformular.
Der Vertrag stellt sicher, dass beide Parteien ihre Pflichten kennen, und schützt vor Missverständnissen oder Streitigkeiten durch schriftliche Vereinbarung.
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